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1.)
Geltung, Vertragsabschluß
Für Angebote von Camion Blue und alle Kaufverträge, Werklieferungsverträge
mit Camion Blue einschließlich Beratungen gelten die nachstehenden
Bedingungen. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers werden
nicht anerkannt.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung
von Camion Blue. Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt nur
mit schriftlicher Auftragsbestätigung von Camion Blue oder
Ausführung der Lieferung zustande.
Verbesserungen sowie sonstige Änderungen an Modellen einschließlich
geringfügiger Farbabweichungen sind zulässig, wenn diese
dem Käufer zumutbar sind.
2.)
Preise
Es gelten die am Liefertag gültigen Camion Blue Preislisten
bzw. Angebotspreise zuzüglich der am Liefertag gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten.
3.)
Lieferung, Lieferfristen
Lieferfristen beginnen nicht vor der völligen Klarstellung
aller Einzelheiten des Auftrages. Lieferfristen sind eingehalten,
wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand zum Versand gebracht
oder abgeholt ist oder, falls die Auslieferung sich aus Gründen
verzögert, die der Käufer zu vertreten hat, bei Mitteilung
der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Lieferfrist.
Verhindern höhere Gewalt, Streik oder deren Aussperrung oder
sonstige Arbeitskampfmaßnahmen oder deren Auswirkungen oder
sonstige Ereignisse, die außerhalb des Willens von Camion
Blue liegen, die Erfüllung der Lieferpflicht, verlängern
sich die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen
Anlaufzeit.
Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten oder
während eines Lieferverzuges eintreten. Beginn und Ende deartiger
Hindernisse werden dem Käufer unverzüglich mitgeteilt.
Ist Camion Blue oder dem Käufer aufgrund Lieferverzögerung
die Erfüllung des Vertrages unzumutbar, steht beiden ein Rücktrittsrecht
zu.
Bei Lieferverzug oder von Camion Blue verschuldeter Unmöglichkeit
ist der Käufer unter den gesetzlichen Vorraussetzungen zum
Rücktritt berechtigt. Für etwaige weitere Ansprüche
aus Lieferverzug und Unmöglichkeit gilt Ziffer 7 dieser Bedingungen.
Zeit- und mengengerechte Teillieferungen sind zulässig und
können getrennt abgerechnet werden.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
Die Lieferung von Bestellungen erfolgen ab Werk, mit Beförderungsmitteln
nach Camion Blue’s Wahl und auf Gefahr des Käufers zu
dessen Geschäftssitz. Eil- und Sonderversand auf Wunsch des
Käufers erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Es
wird eine Mehraufwandspauschale berechnet die sich aus den jeweils
gültigen Preisliste ergibt.
Zölle, Importsteuern u.ä. Abgaben gehen zu Lasten des
Käufers.
4.)
Zahlungsbedingungen
Camion Blue gewährt bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen
nach Rechnungsdatum 4 % Skonto. Innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum
hat die Zahlung ohne Abzug netto Kasse zu erfolgen. Ein vereinbarter
Skontoabzug ist unzulässig, solange ältere fällige
Rechnungen noch nicht vollständig beglichen sind. Sonderverkäufe
werden ausschließlich auf Basis netto Kasse mit sofortiger
Fälligkeit abgewickelt. Abweichende Vereinbarungen sind nur
gültig, wenn diese in einem Angebot oder in einer gültigen
Preisliste ausgewiesen sind.
Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag
bei Camion Blue vorliegt oder dem Konto gutgeschrieben wird. Das
Risiko des Zahlungsweges geht in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
Für Verzugszeiten werden die gesetzlichen Zinsen berechnet
(8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Das Recht einen weitergehenden
Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel angenommen.
Wird nach Vertragsabschluß erkennbar, dass der Anspruch von
Camion Blue auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit
des Käufers gefährdet wird, ist Camion Blue berechtigt,
die sofortige Bezahlung aller noch offenen Forderungen zu verlangen
und die Erfüllung abgeschlossener Lieferverträge nur gegen
Sicherheitsleistung oder Vorauskasse auszuführen. Weitere gesetzliche
Ansprüche bleiben unberührt.
Gegen Ansprüche von Camion Blue kann der Käufer nur dann
aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für
die Ausübung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts.
5.)
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher offenen
Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich
Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Schecks Eigentum
von Camion Blue. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum
als Sicherung der Saldenforderung von Camion Blue.
Wird dir Vorbehaltsware mit anderen Camion Blue nicht gehörenden
Waren vermischt, erwirbt Camion Blue Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Rechnungswertes ihrer Vorbehaltswaren zum
Wert der übrigen vermischten Ware zum Zeitpunkt der Vermischung.
Der Käufer verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt
für Camion Blue.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren
nur unter Berücksichtigung der nachstehenden Bestimmungen und
nur mit der Maßgabe berechtigt, dass Forderungen aus dem Weiterverkauf
auf Camion Blue übergehen. Die Befugnisse des Käufers,
im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware
zu veräußern, enden mit dem Widerruf durch Camion Blue
infolge einer bekannt gewordenen Bonitätsverschlechterung.
Die Vorbehaltsware hat der Käufer ausreichend, insbesondere
gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die
Versicherungen aus einem Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe
des Wertes der Vorbehaltswaren (Bruttobetrag der Camion Blue –Rechnungen)
an Camion Blue abgetreten.
Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus der Weiterveräußerung
oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der von Camion
Blue gelieferten Waren jetzt oder später zustehenden Forderungen
mit ihrer Entstehung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware
im Voraus an Camion Blue ab. Camion Blue nimmt die Abtretung an.
Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages
von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte
Dritter entgegenstehen.
Der Käufer bleibt solange zur Einziehung der abgetretenen Forderung
im eigenen Namen ermächtigt, als er seinen vertraglichen Verpflichtungen
Camion Blue gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und
/ oder keiner Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage eintritt.
Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung
der Eigentumsrechte von Camion Blue durch Dritte hat der Käufer
unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht von
Camion Blue auch gegenüber dem Dritten schriftlich zu bestätigen.
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware
ist dem Käufer untersagt.
Übersteigt der Wert der Camion Blue gegebenen Sicherheiten
die Forderungen um insgesamt mehr als 10 %, ist Camion Blue auf
Verlangen des Käufers zur Freigabe entsprechender Sicherheiten
verpflichtet. Mit Tilgung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung
gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen
auf den Käufer über.
6.)
Mängelhaftung
Offensichtliche oder erkennbare Mängel sind unverzüglich,
spätestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware,
nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach der Entdeckung
schriftlich anzuzeigen. Unbeschadet etwaiger Verhandlungen über
Beanstandungen behält Camion Blue den Einwand nicht rechtzeitiger
und nicht ordnungsgemäßer Untersuchungs- und Mängelrüge
vor.
Mangelhafte Ware ist mit dem Lieferschein und Packzettel an Camion
Blue zu senden und wird in angemessener Frist nach Wahl von Camion
Blue nachgebessert oder durch einwandfreie Ware ersetzt. Schlägt
die Nacherfüllung endgültig fehl oder lässt Camion
Blue eine ihr gesetzlich angemessene Frist für die Nacherfüllung
durch eigenes Verschulden fruchtlos verstreichen oder lehnt Camion
Blue die Nacherfüllung ab oder ist diese unmöglich oder
dem Käufer unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrage zurück
treten oder Minderung verlangen. Liegen nur geringfügige Abweichungen
vor, die die Funktion nicht beeinträchtigen, steht dem Besteller
nur Minderung zu.
Die Mängelhaftung ist, sofern ein Mangel nicht arglistig verschwiegen
wurde oder eine Beschaffungsgarantie gegeben wurde, ausgeschlossen,
wenn es such um Sekundaware oder Partien zu besonderen Bedingungen
handelt.
Mängelansprüche aus § 437 BGB verjähren 6 Monate
ab Ablieferung.
Für die Haftung auf Schadenersatz gilt Ziffer 7 dieser Bedingungen.
7.)
Allgemeine Haftung
Unbeschadet der Regelung unter Ziffer 3 dritter Absatz sind Schadenersatzansprüche
jeglicher Art – im Rahmen und außerhalb der Mängelhaftung
– z.B. aus Verzug oder Unmöglichkeit, wegen Verletzung
sonstiger vertraglicher Pflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluss,
aus unerlaubter Handlung oder aus sonstigem Rechtsgrund, insbesondere
auch von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen,
ausgeschlossen, sofern die beiden nachfolgenden Absätze nicht
etwas anderes beinhalten.
Eine Haftung gilt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden, bei Übernahme
einer Beschaffenheitsgarantie oder bei Mängeln eines Liefergegenstandes,
soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden
an privat genutzten Gegenständen oder für Personenschäden
gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet
Camion Blue ebenfalls; in diesem Falle ist die Haftung jedoch außer
bei grobem Verschulden auf den vertragstypischen, vernünftigerweise
voraussehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Einhaltung
der Vertragspartner regelmäßig vertraut vertrauen darf.
8.)
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Camion Blue.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten oder Personen,
die keinen Allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben – auch
bei Scheckklagen – ist Völklingen. Camion Blue ist berechtigt,
den Käufer auch an seinem Allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens mit
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenverkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Es gelten die Incoterms
2000 in ihrer jeweils neuesten Fassung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit
dieser Bedingungen im Übrigen nicht.
Alle personenbezogenen Daten werden von Camion Blue vertraulich
unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Stand:
01.01.07
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